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Über den Europarat

Europarat (englisch Council of Europe, französisch Conseil de l’Europe) ist eine europäische internationale Organisation, der heute 47 Staaten gehören. Der Sitz des Europarates befindet sich in Straßburg an der französisch-deutschen Grenze.

Jeder europäische Staat kann Mitglied des Europarates werden, solange er die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die Nutznießung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Personen in seiner Gerichtsbarkeit anerkennt.

Der Europarat strebt an, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen. Der Europarat beschäftigt sich mit Fragen gemeinsamen Interesses, insbesondere auf den Gebieten der Kriminalprävention, Drogenbekämpfung, Bioethik, Migration und des Umweltschutzes.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist auch mit dem Europäischen Rat und Rat der Europäischen Union (Ministerrat) nicht zu verwechseln.

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 durch den Londoner Zehnmächtepakt von zehn Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich) gegründet. So ist er die älteste politische Organisation in Europa.

Der Staat, der dem Europarat beitritt, verpflichten sich, den Grundsatz vom Vorrang des Rechts anzuerkennen, wonach jeder, der seiner Jurisdiktion unterliegt, der Menschenrechte und Grundfreiheiten teilhaftig werden solle. Es verpflichtet sich auch, aufrichtig und tatkräftig an der Verfolgung des Zieles des Europarates mitzuarbeiten.

Im Europarat werden allgemeineuropäische Fragen diskutiert. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Die größte Errungenschaft des Europarates ist die Europäische Menschenrechtskonvention 1950, die als Grundlage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient. Der Europäischen Gerichtshof gehört nicht zu den Organen des Europarates, sondern funktioniert bei dieser Organisation. EGMR wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichtet.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum Mitglied des Europarates im Jahre 1951, Spanien im Jahre 1977, Polen im Jahre 1991 und die Ukraine im Jahre 1995. Am 9. November 1995 fand die feierliche Beitrittszeremonie der Ukraine zum Europarat statt, an der die ukrainische Delegation, geleitet vom Ministerpräsidenten der Ukraine teilnahm.

Die Amtssprachen des Europarates sind Englisch und Französisch, während der Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung werden auch Deutsch, Italienisch und Russisch als Arbeitssprachen verwendet. Unter gewissen Umständen ist auch die Übersetzung in die anderen Sprachen zulässig.

Das Büro des Europarates in der Ukraine arbeitet offiziell ab dem 6. Oktober 2006. Das Büro fördert die Verwirklichung der Mission des Europarates auf dem Gebiet des Menschenrechteschutzes, Demokratieunterstützung und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, koordiniert und unterstützt die auf die Zusammenarbeit gezielten Projekte und Programme.

Sitz des Büros:

Büro des Europarates in der Ukraine, Illinska-Str. 8, Eingang 7, der 5. Stock, 04070 Ukraine

Tel.+38 044 425 60 01
+38 044 425 02 62
E-mail: kyiv@coe.int